Ein Volksentscheid geht vom Volke aus. Das heißt, Gesetzesinitiativen können aus der Bevölkerung heraus und damit außerhalb des Parlaments auf den Weg gebracht und dann zur Abstimmung gestellt werden. Eine solche Initiative wird in der Regel von vielen Leuten getragen. Zum Zwecke klarer Verantwortlichkeiten, verlangt das Abstimmungsgesetz nach §16 des Berliner Abstimmungsgesetzes (AbstG) die Nennung von fünf Vertrauenspersonen. Diese dienen dem Senat als Ansprechpartner*innen und sind berechtigt, im Namen der Trägerin, der Initiative, Erklärungen abzugeben und anzunehmen.
Die fünf Vertrauenspersonen des Volksentscheid Fahrrad sind:
Birgit Balzer
Dr. Philipp Bastian
Christine Schroeter
Heinrich Strößenreuther
Die fünf Personen haben die Initiative maßgeblich mit aufgebaut, am Gesetz mitgearbeitet und übernehmen aktiv zentrale Aufgaben. Gewählt wurden sie nach vorheriger Diskussion vom Plenum der Teamsprecher*innen. Erreichen könnt ihr die Vertrauenspersonen auch direkt unter vertrauenspersonen@volksentscheid-fahrrad.de. Die Vertrauenspersonen haben keinerlei „Führungsrolle“, sondern übernehmen einen klar definierten Job, nämlich die Schnittstelle von und zum Senat mit den dazugehörigen Aufgaben.