Untätigkeitsklage gegen Senat

Von | 1. Dezember 2016

Volksentscheid Fahrrad reicht Untätigkeitsklage gegen Senat ein

Berlin, 1. Dezember 2016. Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hat heute morgen eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Senat soll die nun mehr als fünf Monate dauernde Zulässigkeitsprüfung des Radverkehrsgesetzes abschließen. Die Berliner Verfassung sieht ausdrücklich Volksabstimmungen – gleichberechtigt mit der Volksvertretung – vor: Daran muss sich auch die Senatsverwaltung halten.

Am 14. Juni 2016 hat die Initiative Volksentscheid Fahrrad ihren Antrag zum Volksbegehren mit über 100.000 Unterschriften eingereicht. Bislang hat der Senat die Prüfung weder abgeschlossen noch einen konkreten Termin genannt. Damit verstößt der Senat in mehreren Punkten gegen die Rechte der Initiative, vertreten durch ihre Vertrauenspersonen.

„Uns platzt der Kragen, weil wieder eine Radfahrerin sterben musste. Es hätte längst mehr für unsere Sicherheit getan werden können. Stattdessen sabotiert der Senat den dafür notwendigen Gesetzgebungsprozess“, so Heinrich Strößenreuther, Volksentscheid Fahrrad. „Wir verklagen den Senat wegen Untätigkeit und wollen so den sofortigen Abschluss der Zulässigkeitsprüfung erzwingen.“

Die Senatsverwaltung “verletzt” die Kläger, die Vertrauenspersonen der Initiative Volksentscheid Fahrrad, in mehreren Punkten. Die Untätigkeit einer Verwaltung länger als drei Monate ist nicht hinzunehmen. Daher gibt das Gesetz das Recht zur Erhebung einer Untätigkeitsklage. Diese Frist läuft seit dem 14. Juni 2016. Selbst wenn man die nachträgliche Änderung und deren Mitteilung vom 30. August 2016 zugrunde legen würde, ist mit dem 1. Dezember 2016 diese Frist definitiv abgelaufen. Tatsächlich ist ein solch minder-komplexer Gesetzentwurf sachgerecht innerhalb von drei Monaten prüfbar.

„Es ist unser gutes Recht, dass die Senatsverwaltung einen Verwaltungsakt in drei Monaten abschließt“, so Kerstin Stark, die das RadGesetz mit erarbeitet hat. „Die Verwaltung darf nicht aus politischen Gründen die Berliner Verfassung missachten, die die gesetzgeberische Gewalt gleichberechtigt durch Volksabstimmungen und Volksvertretung vorsieht.“

Die Untätigkeit verletzt ebenfalls die Rechte der Initiative auf Planungsfreiheit und Ausrichtung auf einen Wahltermin. Außerhalb von Wahlterminen scheitern Volksabstimmungen regelmäßig an den Quoren (es müssen 25 % der Wahlberechtigten an die Urne) und schmälert damit die Erfolgsaussichten erheblich – entgegen der ausdrücklichen Intention des Abstimmungsgesetzes, die den Art. 3 der Berliner Verfassung sicherstellen soll.

„Die Fraktionen der Grünen und der Linken dürfen nicht hinnehmen, dass ihr Koalitionspartner SPD mit seinem noch amtierenden Senat so gegen Bürgerengagement und Partizipation agiert“, so Peter Feldkamp, weitere Vertrauensperson des Volksentscheids Fahrrad.

Doch der Volksentscheid Fahrrad hat nicht vor, sein Engagement für die Sicherheit der Fahrradfahrenden zu drosseln. Im Gegenteil: Mit einer Spendenkampagne sollen drei Vollzeitstellen sowie Kosten wie Büromiete finanziert werden. So mobilisiert die Initiative frische Kräfte für den Verhandlungsendspurt im Frühjahr.

 

Weiterführende Links:

Offener Brief an Herrn Verkehrssenator Geisel: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/11/161124-Offener-Brief-an-Herrn-Geisel.pdf

Berichterstattung zu der 15. getöteten Radfahrerin in 2016: http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/11/Fahrrad-Unfall-LKW-Portrait-Steffi-Will.html, http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-toedlichem-unfall-in-berlin-neukoelln-sicht-von-lkw-fahrern-ist-oft-gefaehrlich-eingeschraenkt/14911342.html

Artikel der taz zu diesem Verwaltungsvorgang: “Sabotage am Volk” – https://www.taz.de/Volksentscheid-Fahrrad/!5357842/

Artikel 3 der Berliner Verfassung: http://www.parlament-berlin.de/C1257B55002AD428/vwContentbyKey/5EE172A8CC2F3C26C12580720050A45D/$FILE/VvB%2022.03.16.pdf

Abstimmungsgesetz: https://www.wahlen-berlin.de/wahlinfos/recht/abstimmungsgesetz.pdf

Link zum RadGesetz RadG: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Der Link zur gestarteten Fundraising-Kampagne bis Weihnachten: https://volksentscheid-fahrrad.de bzw. https://volksentscheid-fahrrad.de/spenden und mit den vielen www.volksentscheid-fahrrad.de/spenden-tipps

Klageschrift als Online-Link: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/11/161201-Untätigkeitsklage-Senat.pdf

Beweisstücke und Anlagen zur Klage als Online-Link: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/11/Anlagen-Untätigkeitsklage-Senat.pdf

Zusammenfassender Blog-Artikel: https://volksentscheid-fahrrad.de/Klageschrift-Untätigkeitsklage

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

Diese Pressemitteilung im Online-Bereich: https://volksentscheid-fahrrad.de/presse/pressemitteilungen/

Ansprechpartner für die Presse im Team Volksentscheid Fahrrad

Peter Feldkamp,  0176-23457014, presse@volksentscheid-fahrrad.de

Heinrich Strößenreuther, 0160-9744 2395, presse@clevere-staedte.de

Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. wurde gegründet und ermöglicht es der Initiative, Spenden entgegenzunehmen.


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