Volksentscheid Fahrrad korrigiert Radgesetz und macht den Weg frei für den Verhandlungsstart mit dem Senat

Von | 13. Februar 2017

Berlin, 13.02.2017. Die Initiative Volksentscheid Fahrrad hat am vergangenen Wochenende die möglicherweise fehlerhaften Paragraphen ihres Radgesetzes verbessert. Damit ist der Weg frei, die Zulässigkeitsprüfung zum Radgesetz sofort abzuschließen. Mit den neuen rechtskonformen Paragraphen startet die Initiative in die Verhandlungen mit Senat und Fraktionen am Mittwoch.

Die Initiative hat ein Radgesetz im ersten Entwurf im Februar 2016 vorgelegt. In einem Rechtsgutachten im Auftrag des Senats wurden wenige Paragraphen kritisiert. Diese hat die Initiative am Wochenende entsprechend der Rechtsauffassung des Gutachtens geändert, so dass nun weder den Verhandlungen über das Radgesetz noch der Zulässigkeitsprüfung oder der Wiederaufnahme des Volksgesetzgebungsverfahren nach Art. 3 der Berliner Verfassung etwas entgegen steht.

„Wir sind glücklich, dass wir kurz vor Verhandlungsstart eine weitere Hürde des rot-rot-grünen Senats nehmen konnten“, erklärt Dr. Philipp Bastian, der den Gesetzgebungsprozess koordiniert. „Wir haben die kritisierten Paragraphen in Ordnung gebracht – nun darf der Senat die Zulässigkeitsprüfung nicht weiter verzögern“.

Kritisiert wurde im Gutachten, dass rein straßenverkehrsrechtliche Regelungen auch nicht per „Soll“-Vorschrift vom Landesgesetzgeber ausgehebelt werden können. Die betroffenen Formulierungen konnten am Wochenende in der gewohnt guten Teamarbeit an die Rechtsauffassung des Gutachtens angepasst werden.

„Niemand hatte die Absicht, eine alternative Straßenverkehrsordnung zu schreiben“, versichert Kerstin Stark vom Volksentscheid Fahrrad, die das Gesetz mit erarbeitet hat. „Dass die aktuelle StVO, die auf der Reichsstraßenverkehrsordnung von 1934 basiert, zeitgemäße Regelungen für den Radverkehr verhindert, zeigt Handlungsbedarf für den neuen Senat auf, zum Beispiel über eine Bundesratsinitiative.“

Nachdem auch diese Hürde überwunden wurde, kann das Radgesetz vollständig als Grundlage für die anstehenden Verhandlungen mit Senat und Fraktionen herangezogen werden. Ziel ist, bis Ende März einen gemeinsam überarbeiteten Entwurf vorzulegen und dann in den Gesetzgebungsprozess des Abgeordnetenhauses einzuspeisen. Es gibt auch keinen Grund mehr, nach diesen Korrekturen die Zulässigkeitsprüfung zurückzuhalten und die dazu beim Verwaltungsgericht anhängige Untätigkeitsklage weiter zu verschleppen. Die Initiative hat die Korrekturen in ihrem Web-2.0-Tool heute online gestellt und zur bundesweiten Kommentierung aufgerufen.

„Hundert Tage vergehen schnell: Auf Grundlage unseres Radgesetzes, dass über 100.000 Berlinerinnen und Berliner unterschrieben haben, sind wir zuversichtlich, bis März miteinander ein machbares Radgesetz zu verhandeln“, sagt Dr. Denis Petri von der Initiative, Mitglied im Verhandlungsteam des Volksentscheids. „Noch weit vor der Sommerpause sollte das Gesetz im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.“

Die Arbeit der Initiative wird sich zunehmend auch auf die Begleitung der Bezirke bei der Umsetzung konzentrieren. Dafür wurde eine Fundraising-Kampagne gestartet: Die Ehrenamtlichen sollen durch ein professionelles Büroteam auch nach Abschluss der Verhandlungen unterstützt werden können.

Weiterführende Links:

Der Link zur Fundraising-Kampagne: https://volksentscheid-fahrrad.de/spenden

Link zum Web-2.0-Online-Kommentierungstool der Änderungen des Radgesetzes: https://gesetz.volksentscheid-fahrrad.de

Link zum Rechtsgutachten des Senats und zu unserer Pressemitteilung dazu: https://volksentscheid-fahrrad.de/2017/01/20/volksentscheid-fahrrad-zur-ersten-bewertung-des-geisel-gutachtens-zum-radgesetz-wie-erwartet-negative-auslegung-durch-alten-senat-erfolgt-3195/

Link zum Radgesetz (RadG): https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

Diese Pressemitteilung im Online-Bereich: https://volksentscheid-fahrrad.de/presse/pressemitteilungen/

Ansprechpartner für die Presse im Team Volksentscheid Fahrrad

Heinrich Strößenreuther, 0160 – 9744 2395, presse@volksentscheid-fahrrad.de


Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. wurde gegründet und ermöglicht es der Initiative, Spenden entgegenzunehmen.


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