Volksentscheid Fahrrad lässt Volksgesetzgebungsverfahren während der Verhandlungen zunächst ruhen

Von | 28. Februar 2017

Berlin, 28.02.2017 Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat nach mehr als acht Monaten gestern die Zulässigkeitsprüfung zum Antrag auf ein Volksbegehren des Volksentscheids Fahrrad abgeschlossen. Große Teile des Gesetzes wurden nicht beanstandet, die Möglichkeit zur Nachbesserung wurde mit konkreten Hinweisen eingeräumt. Damit ist das RadGesetz nicht als unzulässig geprüft worden. Die Initiative wird sich nun mit aller Energie auf den Verhandlungsprozess für ein ehrgeiziges Mobilitätsgesetz Teil Radverkehr konzentrieren und das Angebot des Senats annehmen, den Volksgesetzgebungsprozess auszusetzen.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in ihrer Zulässigkeitsprüfung keine Unzulässigkeit des Radgesetzes mitgeteilt. Ohnehin kann eine Unzulässigkeit nur das Berliner Verfassungsgericht feststellen. Tatsächlich wurde häufig der Konjunktiv bemüht und auf einige Zulässigkeitsmängel hingewiesen. Weiterhin wurden diverse Verbesserungsvorschläge zur Behebung der Zulässigkeitsmängel aufgeführt. Damit ist der Weg für Nachbesserungen durch die Initiative gem. § 17 (3) nach wie vor offen.

„Wir sind zufrieden, dass unser Radgesetz nachgebessert werden kann und uns bestätigt wurde, dass es nicht unzulässig ist. Wir setzen auf konstruktive Verhandlungen über ein noch weitreichenderes Mobilitätsgesetz zusammen mit dem Senat und den Fraktionen. Für den Fall, dass diese scheitern, können wir nun aber auf unser Gesetz zurückgreifen“, so Kerstin Stark von der Initiative.

Beispielsweise schlug der Senat vor, den Begriff „Fahrradleichen“ statt „Schrotträder“ zu verwenden. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie „ausreichende Duschgelegenheiten“ oder die „Mitursächlichkeit von Verkehrsanlagen“ bei tödlichen Unfällen sollten geklärt werden. Im Kern beruhen viele der Probleme auf der Straßenverkehrsordnung, die auf die Reichsstraßenverordnung der 30er Jahre zurückgeht und Festlegungen für mehr Sicherheit und Klimaschutz auf Landesebene nicht zulässt.

Der Senat hat weiterhin vorgeschlagen, das Gesetzgebungsverfahren via Volksentscheid zugunsten eines konstruktiven Verhandlungsprozesses zwischen Senat, Fraktionen und Initiative vorläufig auszusetzen. Ausdrücklich wird zugesichert, dass dem Volksgesetzgebungsverfahren dadurch keine Nachteile entstünden: Das Verfahren kann also jederzeit wieder aufgenommen werden.

„Diesen Vorschlag greifen wir gerne auf und konzentrieren uns auf eine gute Verhandlung“, sagt Peter Feldkamp von der Initiative. „Wir erwarten tagtäglich eine klare Ansage von Senat und Fraktionen: Mit dem Allgemeinplatz: Wir wollen doch alle den Radverkehr ausbauen, geben wir uns nicht mehr zufrieden.“

Der Übereinstimmungsgrad zwischen den materiellen Forderungen des Radgesetzes und dem Koalitionsvertrag liegt bei einem Fünftel. Sollten die Verhandlungen scheitern und der Senat oder die Fraktionen auf den nicht annehmbaren Minimalforderungen des Koalitionsvertrags beharren, könnte eine Wiederaufnahme des Volksbegehrens ein nächster Schritt sein. Ziel ist es zunächst, die angemessenen und machbaren Mindeststandards des Radgesetzes der Initiative in dem neuen Mobilitätsgesetz zu verankern, notfalls auch im Zweiklang von Gesetz und selbstbindenden Verwaltungsvorschriften.

„Der neuen Senat soll mit Steuermitteln zukünftig nur noch dann Anwaltskanzleien beauftragen dürfen, wenn sie ausformulierte Verbesserungsvorschläge erarbeiten,” wünscht sich Sina Arndt, die die Sammlung von 100.000 Unterschriften mit organisiert hat. Das beauftragte Gutachten sollte in alter Senatsmanier aufzeigen, was alles nicht geht. „Entscheidend ist jetzt, dass in Berlin ohne weitere Verzögerung schnell ein wirksames Gesetz für mehr Sicherheit für den Radverkehr, mehr Klimaschutz und weniger Staus für Autofahrer beschlossen wird.“

Mit dem nun erfolgten Abschluss der Zulässigkeitsprüfung hat der Volksentscheid Fahrrad den dritten Rekord aufgestellt: Mit den 100.000 Unterschriften in drei Wochen ist er der schnellste und unterschriftenstärkste Volksentscheid – mit acht Monaten Prüfungszeit hat der Senat einen neuen Rekord in Sachen Verzögerung und Langsamkeit erzielt. Die Initiative hatte gegen den Senat wegen Untätigkeit geklagt – auch hier sind weitere Fristen verstrichen. „Der Koalitionsvertrag nutzt jeweils 30 mal die Wörter Bürgerengagement und Partizipation. Es wird Zeit, dass das Abstimmungsgesetz um faire Rahmenbedingungen für Volksbegehren ergänzt wird“, fordert Peter Feldkamp.

 

Weiterführende Links:

Link zur Pressemitteilung des Senats zum Abschluss der Zulässigkeitsprüfung:  http://www.berlin.de/sen/inneres/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.565086.php

Link zur Untätigkeitsklage gegen die Verschleppung der Zulässigkeitsprüfung: https://volksentscheid-fahrrad.de/de/untaetigkeitsklage/

Link zur Presserklärung zum ersten Jahrestag des RadGesetzes und zur Partizipationsthema von R2G: https://volksentscheid-fahrrad.de/de/2017/02/23/vor-einem-jahr-deutschlandweit-erstes-radverkehrsgesetz-vorgestellt-partizipation-ernst-nehmen-3381/

Link zu ersten Korrekturen nach der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens: https://volksentscheid-fahrrad.de/de/2017/02/13/volksentscheid-fahrrad-korrigiert-radgesetz-und-macht-den-weg-frei-fuer-den-verhandlungsstart-mit-dem-senat-3341/

Link zur Präsentation zu den klimapolitischen Herausforderungen in Berlin: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/05/160530-Präsentation-New-Urban-Agenda-fin-1.pdf

Link zur Präsentation Übereinstimmungsgrad Koalitionsvertrag und Radgesetz: https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2017/01/170103-PK-Jahresauftakt.pdf

Link zu Hintergrundinformationen: https://volksentscheid-fahrrad.de/2017/02/08/das-radgesetz-macht-berlin-lebenswert-schuetzt-das-klima-und-die-eisbaeren-3299/

Link zum RadGesetz (RadG): https://volksentscheid-fahrrad.de/wp-content/uploads/2016/07/RadG_2016_07_12-Änderungen.pdf

Diese Pressemitteilung bald im Online-Bereich: https://volksentscheid-fahrrad.de/presse/pressemitteilungen/

Informationen zum Volksentscheid Fahrrad: https://volksentscheid-fahrrad.de

 

Ansprechpartner für die Presse im Team Volksentscheid Fahrrad

Heinrich Strößenreuther, 0160-9744 2395, presse@volksentscheid-fahrrad.de
Über die Initiative Volksentscheid Fahrrad: Hinter dem Volksentscheid stehen Engagierte, Mobilitätsexperten, Demokratie-Retter und Fahrrad-Enthusiasten. Viele Verbände, Unternehmen und Wissenschaftler unterstützten das Anliegen, das Radverkehrsgesetz (RadG) schnell in Kraft zu setzen. Ziel ist, dass wir Berlinerinnen und Berliner sicher und entspannt Radfahren können; dafür hat die Initiative das Berliner Radverkehrsgesetz (RadG) erarbeitet. Nur mit dem RadG kann der Senat dauerhaft verpflichtet werden, schnell und aktiv eine gute Radinfrastruktur zu schaffen. Der 10-Punkte-Plan des geplanten Gesetzes benennt konkrete Maßnahmen, jährliche Zielsetzungen und eine Umsetzungsverpflichtung innerhalb von acht Jahren. Der Volksentscheid Fahrrad ist Berlins schnellster Volksentscheid: Der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens wurde innerhalb von nur dreieinhalb Wochen von 105.425 Berlinern unterschrieben – 7% der Wählerstimmen. Die neue Koalition hat zugesagt, alle Ziele und Forderungen zu übernehmen, ein Mobilitätsgesetz auf Basis des RadGesetzes bis Frühjahr 2017 in Kraft zu setzen und ab 2018 jährlich mehr als 50 Mio. Euro in die Radwege zu investieren. Über 100 aktive Mitstreiter organisieren sich selbst durch Online-Projekttools und durch schnelle, handlungsorientierte Entscheidungsfindung. Der gemeinnützige Trägerverein Netzwerk Lebenswerte Stadt e.V. wurde gegründet und ermöglicht es der Initiative, Spenden entgegenzunehmen.


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